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zur 5. tagung des jungen forums slavistische literaturwissenschaft in muenster, september 2002 |
| Anita Schlüchter (Fribourg, Schweiz) | |
Zur Verteidigung des Rechts
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1. Einleitung |
Lev Nikolaevič Tolstoj (1828-1910) ist bekanntlich nicht nur als Schriftsteller, sondern auch als Verfasser sozialkritischer Texte weltberühmt geworden. Gerade um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert wurde er zu einer prägenden Figur des russischen Geisteslebens und war zudem weit über Russland hinaus bekannt. Tolstoj hat sich zu den verschiedensten Fragen geäußert, eines seiner zentralen Anliegen war allerdings die Kritik des Staates und des Rechtssystems. Dies wird noch ausführlicher erörtert, bereits hier kann jedoch gesagt werden, dass Tolstoj ein Vertreter des Rechtsnihilismus war, einer Position, welche das Recht kategorisch ablehnt. Diese Position wird häufig als typisch russisch betrachtet. Wie Walicki (1992: 9-104) in seiner Studie zum russischen Liberalismus gezeigt hat, war der Rechtsnihilismus in Russland ein weit verbreitetes Phänomen, welches sowohl in slavophilen als auch in revolutionär gesinnten Kreisen verankert war (1). Lev Tolstoj stand also mit seiner Ablehnung des Rechts bei weitem nicht alleine da; er war allerdings ein sehr radikaler Vertreter dieser Auffassung. Doch es ist nicht nur diese radikale Ablehnung des Rechts bei einigen Denkern, welche das Bild der russischen Philosophie prägt, und zwar als einer Philosophie, welche keine Affinität zum Recht hat. Es lässt sich, zumindest auf den ersten Blick, ein allgemeiner Mangel an Beschäftigung mit dem Recht feststellen. Im Sammelband Vechi von 1909 hat Bogdan Kistjakovskij in einem Aufsatz mit dem bezeichnenden Titel Zur Verteidigung des Rechts die Intelligencija deshalb anklagend gefragt: "Wo ist in der Tat die äußere Form, die prägnante Formulierung, die normalerweise Ideen plastisch werden lässt und sie verbreiten hilft? Wo ist das Buch, das vermittels dieser Theorien das Rechtsbewusstsein unserer Intelligencija wecken könnte? Wo ist unser Geist der Gesetze, unser Gesellschaftsvertrag? (2) " (Kistjakovskij 1909b: 217) (Originalzitat) Diese Kritik, einer der berühmtesten Artikel zu diesem Thema überhaupt, ist zu einem Standard-Werk über das Verhältnis der Intelligencija zum Recht geworden. Dennoch - oder vielleicht gerade deswegen - beschäftigten sich einige hervorragende Denker der Jahrhundertwende intensiv mit der Rechtsphilosophie und bemühten sich um eine "Verteidigung des Rechts". Viele von ihnen waren Philosophen und Juristen, die zum liberalen Lager gehörten und meist Mitglieder der Partei der Kadetten (3) waren oder dieser nahe standen. Ein wichtiges Anliegen dieser Denker war der Rechtsstaat, die Betonung des Werts des Rechts und daher auch der 'Kampf' gegen den Rechtsnihilismus. Im Folgenden möchte ich mit einer kurzen Diskussion von Tolstojs Position beginnen. Daraufhin werde ich einerseits die Kritik durch Juristen an Tolstojs Rechtsnihilismus, andererseits die Kritik von Solov'ev darstellen. Dabei vertrete ich die These, dass Solov'evs Kritik-Strategie wesentlich besser geeignet war, um gegen Tolstojs Rechtsnihilismus zu argumentieren als diejenige der Juristen. Diese These werde ich in einem letzten Teil durch die Darstellung von Novgorodcevs Theorie, welche in wesentlichen Punkten auf Solov'ev basiert, illustrieren. |
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2. Tolstoj
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Die folgende Darstellung von Tolstojs Position beruht nicht auf einer Analyse seines literarischen Werks. Darin wird seine Abneigung dem Recht und insbesondere dem Gericht gegenüber zwar auch sichtbar, so beispielsweise im Roman Voskresen'e. Allerdings ist es bekanntlich problematisch, die in einem literarischen Werk geäußerte Meinung der Ansicht des Autors gleichzusetzen. Ich werde mich deshalb auf einen Text stützen, in welchem Tolstojs Ablehnung des Rechts ungefiltert und explizit zum Ausdruck kommt, und zwar ist dies sein Brief an einen Studenten. Diesen schrieb Tolstoj im April 1909 als Reaktion auf die Anfrage eines jungen Mannes. Es handelte sich um einen Studenten der Rechtswissenschaften, der früher ein überzeugter Tolstojaner gewesen war, bis er an der Universität die Vorlesungen von Lev Petražickij hörte. Petražickij war einer der oben genannten liberalen 'Verteidiger des Rechts', Rechtsprofessor und Mitglied der Kadetten. Er hatte eine eigenständige, psychologische Rechtstheorie ausgearbeitet und betonte darin die überragende Bedeutung des Rechts für die Entwicklung der Individuen, aber auch der ganzen Gesellschaft. Aufgrund seiner Vorlesungen geriet die frühere Überzeugung des Studenten ins Wanken und er wandte sich deshalb - hilfesuchend - an Tolstoj. Tolstojs Antwort lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Ausgehend von einer rechtspositivistischen Position, welche unter 'Recht' nur das tatsächlich in einem Staat geltende Recht versteht, verurteilt er das Recht als reine Gewalt. Um die Radikalität seiner Position aufzuzeigen, welche wirklich alle Bereiche des Rechts umfasst, möchte ich hier ein längeres Zitat anfügen: "In Wirklichkeit aber wird Folgendes Recht genannt: Für die Menschen, die Macht haben, ist es die sich selbst erteilte Erlaubnis, die Menschen, welche sie beherrschen, zu zwingen, das zu tun, was für die Herrschenden vorteilhaft ist. Für die Beherrschten aber wird Recht die Erlaubnis genannt, all das zu tun, was ihnen nicht verboten ist. […] Das bürgerliche Recht ist das Recht der einen auf Bodenbesitz, auf tausend und zehntausend Desjatinen und auf den Besitz von Arbeitsmitteln; und es ist das Recht derer, die keinen Boden und keine Arbeitsmittel haben, ihre Arbeit und ihr Leben denen, die den Boden und das Kapital beherrschen, zu verkaufen, und dabei vor Not und Hunger zu sterben. Das Strafrecht ist das Recht der einen, diejenigen zu verbannen, einzusperren, zu hängen, bei welchen sie es für nötig erachten, dass sie verbannt, eingesperrt, gehängt werden. Für die verbannten, eingesperrten und gehängten Menschen aber ist es das Recht, solange nicht vertrieben, eingesperrt oder aufgehängt zu werden, wie es denjenigen, welche die Möglichkeit haben, es zu tun, nicht als nötig erscheint. Dasselbe gilt auch für das internationale Recht: Es ist das Recht Polens, Indiens, Bosniens und der Herzegowina unabhängig von fremden Mächten zu leben, allerdings nur bis die Personen, welche über große Heere verfügen, es nicht anders entscheiden. So ist es also ganz klar für jeden Menschen, welcher nicht gemäß attributiv-imperativen Erfahrungen (4), sondern dem allen Menschen gemeinsamen gesunden Menschenverstand denkt. Für einen solchen Menschen ist klar, dass das, was sich hinter dem Wort 'Recht' versteckt, nichts anderes ist als die allergröbste Rechtfertigung derjenigen Gewalt, welche von den einen Menschen über die anderen ausgeübt wird. […] Denn das ist alles sehr einfach: Es gibt diejenigen, welche Gewalt ausüben und diejenigen, welche sie erleiden. Und die, welche Gewalt ausüben, wollen ihre Gewalt rechtfertigen."(Originalzitat) (5) Recht ist für Tolstoj also in all seinen Ausprägungen 'institutionalisierte Gewalt', es dient nur dazu, die Gewaltanwendung der Stärkeren zu rechtfertigen. Damit widerspricht es aber dem grundlegenden christlichen Gebot der Nächstenliebe. Dieses Gebot steht bekanntlich im Zentrum von Tolstojs Weltanschauung und ist sein höchstes ethisches Prinzip. Da das Recht sich solcher Mittel bedient und solche Institutionen schafft, welche dem Gebot der Nächstenliebe widersprechen, lehnt Tolstoj das Recht ab, und zwar als Ganzes - er sieht das Problem des Rechts nicht etwa darin, dass einzelne ungerechte Gesetze in Kraft sind, sondern für ihn ist das Recht selbst das Problem. Soziale Ungerechtigkeiten haben seiner Meinung nach ihren Ursprung in den bestehenden Machtverhältnissen, welche durch das Rechtssystem noch zementiert werden. |
| 3. Kritik durch die Juristen(6) |
Tolstojs Position war natürlich auch den Juristen seiner Zeit gut bekannt. Das Verhältnis war, wie man sich vorstellen kann, gespannt, stellte doch Tolstoj die Berechtigung der Rechtswissenschaft selbst in Frage. Tolstoj wurde von den an Grundsatzfragen interessierten Juristen jedoch nicht als exzentrischer Schriftsteller betrachtet, der sich ohne ausreichendes Fachwissen in juristische Diskussionen einmischt, sondern seine Überlegungen wurden durchaus als ernstzunehmende Aufforderung begriffen, auf die Kritik am Rechtssystem vertiefter einzugehen und das Recht mit neuen Argumenten zu verteidigen. So widmete auch die Zeitschrift Pravo - eine liberale und, wie es der Name sagt, auf juristische Fragen spezialisierte Zeitschrift - aus Anlass von Tolstojs 80. Geburtstag im Jahr 1908 diesem einen Artikel. Die Redaktion (7) äußert sich darin zum Verhältnis der Juristen zu Tolstoj (siehe Redakcija 1908: 1859-1863). Viele Juristen fühlten sich durch Tolstojs literarische Werke heftig angegriffen und gerade diejenigen, die sich für Verbesserungen des Rechtswesens einsetzten, waren durch Tolstojs pauschale Verurteilung aller Juristen gekränkt. Allerdings wurde Tolstoj von liberalen Juristen, welche Reformen des Rechtssystems anstrebten, wegen seines Einsatzes gegen Unmenschlichkeit und Grausamkeit bei Bestrafungen sowie wegen seiner Position als Gegner der Todesstrafe gelobt. Denn dies waren Ziele, welche die liberalen Juristen ebenfalls anstrebten. Der wesentliche Unterschied zu Tolstoj liegt nicht darin, dass diese Gruppe von (liberalen) Juristen den Status quo verteidigen möchte, sondern dass sie den Wert des Rechts an sich betonen, obwohl sie einzelne Gesetze und allgemeine Missstände in der juristischen Praxis kritisieren und sich für substantielle Reformen aussprechen. Die Lösung für die herrschenden Missstände sehen sie im Gegensatz zu Tolstoj gerade in einer Stärkung des Rechtssystems und des Rechtsbewusstseins und nicht in dessen Abschaffung. Tolstojs Ansichten hatten die Juristen bereits früher beschäftigt. Ebenfalls in der Zeitschrift Pravo war ihm 1903 ein Artikel gewidmet (Ippolitov 1903: 2013-2021). Darin wurde versucht, seine Abneigung gegen das Recht durch ein konkretes Ereignis zu erklären. Ich muss vorausschicken, dass ich hier, indem ich dieses Ereignis erwähne, nicht eine psychologische oder autobiographische Interpretation seiner Romane und Erzählungen nahe legen möchte, ich gehe in keiner Weise auf sein literarisches Werk ein. Es geht mir darum, auf ein Ereignis hinzuweisen, welches damals den Juristen wichtig zu sein schien und welches sie als Erklärung für Tolstojs Rechtsnihilismus heranzogen. Tolstoj hatte ursprünglich ein rechtswissenschaftliches Studium begonnen. Im Jahr 1866 verteidigte er in Tula vor Gericht einen Soldaten namens Šabunin (8), welcher von einem Offizier schikaniert worden war und diesen schließlich in betrunkenem Zustand geschlagen hatte. Auf diesen Angriff auf einen Vorgesetzten stand gemäß Militärstrafrecht die Todesstrafe. Tolstoj bestritt die Tat von Šabunin nicht, versuchte jedoch mildernde Umstände geltend zu machen und plädierte auf Unzurechnungsfähigkeit; doch die Verteidigung war erfolglos, die mildernden Umstände wurden nicht anerkannt und Šabunin wurde zum Tode verurteilt. Nach Ansicht des Autors dieses Artikels prägte dieses extrem harte und unmenschliche Urteil (das leider den damaligen Gesetzen entsprach) Tolstojs negative Einstellung zum Recht wesentlich mit. Interessanterweise wird in der Zeitschrift Pravo Tolstojs gesamte Verteidigungsrede abgedruckt. In dieser Rede ist nichts von Tolstojs späterer Polemik gegen das Rechtssystem zu spüren, sondern es ist die übliche Rede eines Anwaltes, der stark mit dem Buchstaben des Gesetzes argumentiert und nicht etwa soziale oder moralische Argumente anführt. Wir sehen hier die Art und Weise, wie die Juristen Tolstojs Theorie zu erklären versuchten und worin sie die Ursache dafür sahen. Man könnte es als Versuch betrachten, Tolstojs Argumente zu entkräften, indem man sie psychologisiert und auf ein negatives Erlebnis, einen Groll gegen das Rechtssystem zurückführt. Diese Interpretation impliziert auch, dass Tolstoj dem Rechtssystem gegenüber positiver eingestellt gewesen wäre, hätte er damals nicht diesen erschütternden Prozess verloren. Hätte er den Prozess gewonnen, so wäre aus ihm vielleicht ein erfolgreicher Anwalt geworden? Seine Ablehnung des Rechtssystems wird als zufällige Entwicklung, nicht als notwendige Folgerung aus seinen christlich-ethischen Prinzipien verstanden. Doch diese Art der Argumentation ist meines Erachtens nicht sehr erfolgreich gegen Tolstoj, denn sie verwechselt die Entstehung von Tolstojs Überzeugung (die möglicherweise tatsächlich auf diesen Prozess zurückgeführt werden kann) mit der (späteren) Argumentation innerhalb von Tolstojs bereits ausgearbeiteter ethischer Theorie. Tolstoj argumentiert nicht primär mit Beispielen und Erlebnissen, sondern aufgrund einiger fundamentaler ethischer Prinzipien wie demjenigen der Gewaltlosigkeit. Weiter betont er die Unvereinbarkeit von rechtlichen und moralischen Prinzipien. Die Argumentation der Juristen geht demnach nicht auf Tolstojs grundlegende Anliegen ein. Die Weltanschauung Tolstojs wird nicht als solche diskutiert, nur deren Auswirkungen im Bereich des Rechts. Um Tolstoj effektiver zu widersprechen, muss man auf seine eigentliche Argumentation, insbesondere auf seine Definition des Rechts als institutionalisierte Gewalt der Stärkeren gegenüber den Schwächeren eingehen. Sicher muss man auch zeigen, wie das Recht grundsätzlich mit den Forderungen der Moral vereinbar ist. Deshalb scheint mir eine andere Argumentation gegen Tolstoj erfolgversprechender zu sein, nämlich diejenige von Vladimir Solov'ev. Denn dieser teilt mit Tolstoj eine auf christlichen Prinzipien basierende Weltanschauung, betont aber den Wert des Rechts, wie wir weiter unten sehen werden. |
| 4. Kritik durch Solov'ev |
Vladimir Solov'ev, er lebte von 1853 bis 1900 und war eine der zentralen Figuren im russischen Geistesleben gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts, war von seiner Ausbildung her nicht Jurist, sondern Philosoph. Doch auch er hat sich ausführlich und sehr differenziert mit Fragen des Rechts auseinandergesetzt. Bereits in seinem frühen Werk Kritika otvlečennych načal (9) hatte sich Solov'ev mit Fragen des Rechts beschäftigt, allerdings noch sehr stark im Zusammenhang mit seinen damaligen theokratischen Vorstellungen. Sein wohl bekanntestes Spätwerk, Opravdanie dobra, beinhaltet eine von Religion und Metaphysik unabhängige Ethik, welche auch eine ausgearbeitete Rechtsphilosophie umfasst. In diesem Zusammenhang nimmt er gegen Tolstoj Stellung. Er grenzt sich explizit gegen Positionen ab, welche den inneren Zusammenhang von Recht und Moral leugnen, als extreme Beispiele nennt er dabei Tolstoj und Čičerin (10): Der eine "lehnt in dem Wunsche, die vermutete Reinheit des sittlichen Interesses zu bewahren, das Recht und alles, was mit ihm in Verbindung steht, als maskierte Bosheit bedingungslos ab. Die andere Ansicht dagegen lehnt den Zusammenhang zwischen Sittlichkeit und Recht im Namen des letzteren ab, indem sie den juristischen Bereich der Beziehungen als vollkommen selbständig und als im Besitze eines eigenen, absoluten Prinzips anerkennt" (Solov'ev 1897b: 31). Für Solov'ev wird die Einstellung dem Recht gegenüber demnach dadurch bestimmt, wie man das Verhältnis von Recht und Moral beurteilt. Wie wir gesehen haben, schließen sich die beiden Bereiche bei Tolstoj gegenseitig aus. Rechtliche Beziehungen sind durch Gewalt und Macht geprägt und verstoßen daher grundsätzlich gegen die wichtigsten moralischen Prinzipien. Solov'ev seinerseits geht jedoch davon aus, dass ein positiver, enger und innerer Zusammenhang zwischen Recht und Moral besteht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die beiden Prinzipien identisch sind. Die Unterschiede, die zwischen der Moral und dem Recht bestehen, sind nach Solov'ev die folgenden drei: Erstens sind die moralischen Forderungen ihrem Wesen nach maximalistisch, das heißt, sie verlangen ein Streben nach Vollkommenheit, während das Recht nur ein bestimmtes Minimum der moralischen Forderungen verlangt. Zweitens verlangt die Moral keine bestimmten äußeren Handlungen, das Recht jedoch verlangt die Realisierung des erwähnten Minimums. Drittens ist bei der Durchsetzung des Rechts Zwang möglich, was bei den moralischen Forderungen nicht denkbar ist. Aus diesen Argumenten folgt Solov'evs Definition des Rechts in seiner Beziehung zur Moral: "Recht ist die zwingende Forderung nach der Realisierung eines bestimmten minimalen Guten oder einer Ordnung, welche bestimmte Äußerungen des Bösen nicht zulässt." (Originalzitat) (11) Man könnte argumentieren, dass es besser sei, freiwillig das Maximum zu erfüllen, als durch Zwang, der ja in moralischen Fragen nicht zulässig ist, nur ein Minimum durchzusetzen. Hier kommen wir zu einem wesentlichen Punkt in Solov'evs gesamter Argumentation, dem Begriff der Gesellschaft: Der Mensch kann nach Solov'ev ohne Gesellschaft nicht existieren. Somit ist auch die Entwicklung des moralischen Prinzips außerhalb der Gesellschaft nicht möglich, genauer gesagt, es bleibt ein rein theoretischer Begriff, während jedoch die Forderung dieses Prinzips gerade ist, dass es verwirklicht und in der realen Welt gelebt wird. Die Gesellschaft wiederum kann ohne Recht nicht existieren, da sonst die einzelnen Mitglieder der Gesellschaft ungeschützt sind und nicht überleben. Das Recht ist für Solov'ev die Bedingung der Möglichkeit der moralischen Vervollkommnung und somit durch das moralische Prinzip selbst gefordert, wenn auch nicht explizit. Hier sieht man den Unterschied zu Tolstoj. Beide gehen von einem - christlich inspirierten - moralischen Ideal aus, welches verwirklicht werden sollte. Während das Streben nach diesem Ideal bei Tolstoj vor allem ein individueller Akt ist - jeder einzelne sollte nach dem Gesetz der Liebe leben -, richtet Solov'ev sein Augenmerk verstärkt auf die Gesellschaft. Im Gegensatz zu seinen früheren theokratisch-utopischen Überzeugungen verlegt Solov'ev in seinem Spätwerk den Schwerpunkt vermehrt auf die Realität "auf Erden" und untersucht, wie die problembehaftete Wirklichkeit zumindest ansatzweise dem Ideal angenähert werden könnte. Gerade hier wird, wie gesagt, die Bedeutung des Rechts zentral. Solov'ev kommt demnach bezüglich des Rechts zu diametral entgegengesetzten Schlüssen als Tolstoj, obwohl für sie beide die Verwirklichung moralischer Prinzipien, basierend auf der christlichen Lehre, im Vordergrund steht. So wird deutlich, dass es möglich ist, eine konsistente Theorie zu entwickeln, welche für das Recht und für einen Rechtsstaat eintritt, auch wenn als Ziel das Ideal einer christlichen Welt angestrebt wird. Gerade dieses Element in Solov'evs Theorie war auch für jüngere Philosophen und Juristen von Bedeutung, wie im Folgenden am Beispiel von Novgorodcev deutlich wird. |
| 5. Novgorodcev |
Pavel Novgorodcev (1866-1924) war Jurist, Rechtsprofessor in Moskau und Mitglied der Kadetten. Es geht mir an dieser Stelle nicht darum, Novgorodcevs eigene Theorie umfassend darzustellen, sondern aufzuzeigen, in welchen Punkten er seine "Verteidigung des Rechts" auf Solov'ev stützt. Die Tatsache, dass viele jüngere Philosophen und Juristen auf Solov'evs Kritik an Tolstoj zurückgegriffen haben, zeigt meiner Ansicht nach, dass dies ein erfolgversprechender Ansatz war, um den christlich-ethisch motivierten Rechtsnihilismus zu bekämpfen. Gerade um die Jahrhundertwende, im Zuge der Bewegung "vom Marxismus zum Idealismus" und des Erstarkens des religiösen Bewusstseins war diese Art der Argumentation für einen Rechtsstaat für viele attraktiv, neben Novgorodcev unter anderem auch für Bogdan Kistjakovskij oder Evgenij Trubeckoj. Novgorodcev hat, wie bereits gesagt, wiederholt direkt auf Solov'ev Bezug genommen. Eines seiner Anliegen war die Stärkung des Stellenwerts des Rechts, und dies wollte er erreichen, indem er die enge Verbindung von Recht und Moral aufzeigte. In der Tradition des Naturrechtsdenkens stehend trennt er das Recht, wie es idealerweise sein soll, vom positiven Recht, also von den konkreten Gesetzen eines Staates. Im Zentrum der Naturrechtslehre steht für ihn die Frage nach der Möglichkeit des moralischen Urteils über das Recht (siehe Novgorodcev: 1898). Die Bedeutung Solov'evs sieht Novgorodcev (1901: 285f.) vor allem darin, dass er in der Zeit, in der noch immer der Rechtspositivismus herrschte, dagegen angetreten sei und auf der engen Verbindung von Recht und Moral bestanden habe. Solov'ev habe gezeigt, dass die von den Slavophilen geforderte moralische Freiheit ohne rechtliche Grundlagen eine leere Fiktion bleibe, er habe den unbestimmten Träumereien der Slavophilen das positive Ideal des Rechtsstaates gegenübergestellt. Und gegen Tolstoj habe Solov'ev überzeugend bewiesen, dass die moralische Entwicklung ein bestimmtes Umfeld, d.h. die Gesellschaft und rechtliche Sicherheit benötige. Ein weiterer Einfluss Solov'evs ist darin sichtbar, dass Novgorodcev wie auch andere so genannte 'neue Liberale' neben den klassischen liberalen Freiheitsrechten auch soziale Rechte garantieren wollte. Solov'ev hatte betont, jeder Mensch habe ein "Recht auf eine würdige Existenz" (12) . Dieser Gedanke wurde von Novgorodcev aufgegriffen und er vertrat die Ansicht, dass die Forderung nach den klassischen Freiheitsrechten in der gegenwärtigen sozialen Situation nicht mehr genüge. Insofern ist er also nicht ein Vertreter des 'alten Naturrechts', er geht nicht davon aus, dass wir durch unseren Verstand ein für allemal die einzig richtigen Rechtsgrundsätze erkennen können. Er vertritt ein 'Naturrecht mit veränderlichem Inhalt', wie es der Neukantianer Stammler genannt hatte (13); er vertritt die Ansicht, dass es zwar unveränderliche Rechtsprinzipien gebe - die mit der Moral in einem engen Zusammenhang stehen - dass aber die konkrete Ausgestaltung von den Umständen, von Zeit und Ort abhängig sei. Man kann sich fragen, ob Novgorodcev Solov'ev nicht 'überinterpretiert', ob er ihn nicht allzu stark für seine Überzeugung vereinnahmt. Er betont einseitig diejenigen Elemente, welche er selber befürwortet und will so aufzeigen, dass Solov'ev in 'seine' Tradition gehört. Ich möchte hier nicht der umstrittenen Frage nachgehen, ob man Solov'ev zu den Liberalen im strengen Sinne zählen könnte oder nicht - das ist eher zweifelhaft (14). Aber ich denke, in Bezug auf Fragen des Rechts ist Novgorodcevs Interpretation berechtigt, denn Solov'ev hat diesem in seinem Spätwerk tatsächlich große Bedeutung zugemessen. Er hat sich dabei auch mit konkreten Fragen beispielsweise des Strafrechts beschäftigt und hat sich in diesem Zusammenhang ganz klar gegen die Todesstrafe ausgesprochen - das ist übrigens ein Punkt, in dem er und Tolstoj sich einig waren. |
| 6. Fazit und Ausblick |
| Wie wir in einem Vergleich der Argumentation der Juristen und
Solov'evs gegen Tolstoj gesehen haben, wurden jeweils sehr
unterschiedliche Strategien gewählt, um Tolstojs radikaler Ablehnung
des Rechts zu widersprechen und für eine Rechtsordnung zu plädieren.
Die Strategie Solov'evs war insofern erfolgreicher, als sie Tolstojs
zentrale Anliegen, wie das Ideal einer nach christlichen Prinzipien
lebenden Gemeinschaft, nicht einfach stillschweigend überging,
sondern aufzeigte, wie ein solches Ideal durchaus mit der Forderung
nach rechtlichen Regelungen der Gesellschaft vereinbar ist.
Wie gezeigt hatte Solov'ev Nachfolger - neben Novgorodcev auch Philosophen und Juristen wie B. Kistjakovskij, S. Hessen, E. Trubeckoj -, welche Elemente seiner Argumentation aufgriffen, um den Wert des Rechts gegen den Rechtsnihilismus zu verteidigen. Es zeichnet sich hier, mit Solov'ev und dieser Gruppe von jüngeren Juristen und Philosophen, also der Beginn einer neuen Tradition ab, welche den Wert des Rechts verteidigt und sich trotzdem als 'russische Philosophie', d.h., basierend auf christlichen Werten und mit einem hohen Stellenwert der Moral, versteht. Es hätte eine Tradition entstehen können, die dem eingangs erwähnten gängigen Klischee der russischen Philosophie entgegenwirkte. Gerade dadurch, dass sich diese Verteidigung des Rechts auf die Moral stützt, hätten vielleicht weitere Kreise der Intelligencija, die sonst dem Recht ablehnend gegenüberstanden, ihre Haltung dem Recht gegenüber ändern können. Dass hier im Konjunktiv von dieser Bewegung gesprochen werden muss, hat einen bekannten historischen Grund: Die Oktoberrevolution und die darauf folgende Durchsetzung der offiziellen kommunistischen Doktrin setzten ihr ein Ende. Die meisten ihrer Vertreter emigrierten; diejenigen, welche in Russland blieben, konnten ihre Anliegen immer weniger äußern und schon gar nicht mehr durchsetzen. Ein anderes Bild ergibt sich meines Erachtens, wenn man sich die Frage stellt, ob Solov'evs Argumentation heute in Russland wieder aktiviert werden könnte, um das mangelnde Rechtsbewusstsein der Bevölkerung zu verstärken. Seit der Perestrojka wurden viele Werke von vor-revolutionären Philosophen wieder herausgegeben und Russland machte sich an die Wiederentdeckung des eigenen philosophischen Erbes. Teilweise wurden die dabei "entdeckten" Theorien auch auf die aktuelle Situation übertragen und so nach Lösungen heutiger Probleme gesucht. Ich denke allerdings nicht, dass Solov'evs Ansatz in unseren Tagen noch eine erfolgreiche Strategie wäre, zu sehr ist auch das russische Denken wohl bereits von postmodernen, relativistischen Ansätzen geprägt. Doch dies wäre eine Frage, die man in einem weiteren Aufsatz untersuchen könnte... |
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